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Hinweise zur Batterieentsorgung


Verbraucher- und Kundeninformationen
Gesetzliche Informations- und Belehrungspflichten


§12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung
gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
Batterien können nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen) oder im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden; beim Kauf über den Versandhandel ist das Handelsgeschäft das Versandlager des Vertreibers.

Unsere Rücknahmeverpflichtung ist auf Batterien und Akkumulatoren der bei uns erworbenen Geräte beschränkt. Altbatterien aus bei uns gekauften Geräten können Sie ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder persönlich abgeben.
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Die Zeichen auf Batterien bedeuten:

 a) Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern besagt, dass die Altbatterie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen ist.
 b) Die Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne bedeuten:
Hg = Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten
Cd = Batterien, die mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthalten
Pb = Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten
* „Batterien“ sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
** „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.